Haushaltsrechner

Lebensmittel, Autoversicherung, Telefon. Mit Ihrem Einkommen müssen Sie viele Rechnungen bezahlen. Was unterm Strich übrig bleibt, können Sie in eine Darlehensrate investieren und hier berechnen.

Ihre Angaben

Angaben zu Ihrer Situation
Angaben für zwei Personen getrennt erfassen?    
Einnahmen
Monatliches Nettogehalt
Bitte geben Sie hier Ihr regelmäßiges Einkommen nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben ein.
Diese Information entnehmen Sie Ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung.

Sollte Ihr Nettogehalt schwanken, so bilden Sie bitte bei monatlichen Angaben einen Durchschnittswert aus den letzten 6 Monaten.
Anzahl der Gehälter pro Jahr  
Weitere Einnahmen (optional)
Nettoeinkünfte aus Tantiemen und Bonuszahlungen
Bitte tragen Sie hier die durchschnittlichen Einkünfte aus Tantiemen bzw. Bonuszahlungen ein. Wenn Sie monatliche Angaben machen, geben Sie bitte den Durchschnitt der letzen 6 Monate an.
Bitte beachten Sie, dass die meisten Kreditinstitute Tantiemen bzw. Bonuszahlungen nur dann anrechnen, wenn sie nachweislich über mehrere Jahre hinweg ausgezahlt wurden.
Nettoeinkünfte aus regelmäßigen Überstunden  
Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Bitte tragen Sie hier das Durchschnittseinkommen (der letzten 3 Jahre) Ihres Kunden aus selbstständiger Tätigkeit nach Steuern ein.
Nettoeinkünfte aus geringfügiger Beschäftigung  
Nettoeinkünfte aus Renten und Pensionen  
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bitte geben Sie hier Ihre Erträge aus Kapitalanlagen (z.B. Investmentfonds, Aktien etc.) an.
Erträge aus Beteiligungen
Bitte tragen Sie hier Ihre Einkünfte aus Geschäftsbeteiligungen ein.
Einkünfte aus Unterhaltszahlungen
Bitte tragen Sie hier die gesamten Einkünfte aus Unterhaltszahlungen ein.

Unterhaltseinkünfte sind z.B. Zahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartners für ein gemeinsames Kind.

Sofern das Kind zum Zeitpunkt der Darlehenszusage nicht älter als 12 Jahre ist, können sie den Kindesunterhalt ansetzen.
Kindergeld gesamt  
Mieteinnahmen aus weiteren bestehenden Immobilien
Bitte tragen Sie hier Ihre monatlichen Mieteinnahmen aus weiterem Immobilienvermögen ein.

Diese werden - aufgrund der Bewirtschaftungskosten von Immobilien - von den Banken zu 80% angerechnet.
Eigenheimzulage durch weitere bestehende Immobilien
Hier geben Sie bitte an, ob Sie Anspruch auf Eigenheimzulage haben.
Als Bauherr oder Erwerber von selbst genutztem Wohneigentum, dessen Jahreseinkommen im Antragsjahr und im Vorjahr zusammen 70.000 Euro (bei Verheirateten 140.000 Euro, zuzüglich 30.000 Euro pro Kind) nicht überschreitet, haben Sie Anspruch auf Eigenheimzulage vom Staat.

Derzeit beträgt die Eigenheimzulage 1% der Anschaffungs- und Herstellkosten der Immobilie, maximal aber 1250 Euro pro Jahr zuzüglich 800 Euro pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten.

Bitte beachten Sie:
Die Eigenheimzulage wird pro Person nur einmal im Leben gewährt. Ehepaare oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen können demnach zweimal auf die Förderung zurückgreifen, jedoch nicht beim gleichen Objekt. Die Abschaffung der Eigenheimzulage wurde von der Bundesregierung zum 01.01.2006 beschlossen.
Mieteinnahmen aus dem zu finanzierenden Objekt  
Sonstige Einkünfte
Bitte geben Sie hier alle regelmäßigen Einnahmen an, die Sie eventuell zusätzlich beziehen und die Sie oben noch nicht angegeben haben.
Ausgaben
Aktuelle Wohnungskosten (ohne Nebenkosten)?  
Werden diese nach der Finanzierung entfallen?    
Nebenkosten (inkl. Wasser, Strom, Gas)  
Weitere Ausgaben (optional)
Lebensmittel  
Kfz-Aufwand  
Fernsehen, Rundfunk, Telefon, Handy, Internet  
Kleidung  
Freizeit, Hobby  
Urlaub  
Möbel und Hausgeräte  
Abonnements  
Private Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Bitte tragen Sie hier Ihre Aufwendungen für Lebensversicherung und Rentenversicherung ein.
Private Krankenversicherung
Bitte tragen Sie hier nur den Arbeitnehmeranteil an der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ein. Sind die Beiträge bereits vom angegebenen Einkommen abgezogen, so geben Sie bitte 0,00 EUR ein.
Sonstige Versicherungsbeiträge  
Sparverträge, Bausparverträge  
Unterhaltszahlungen
Bitte tragen Sie hier die gesamten Ausgaben Ihres Kunden für gesetzliche Unterhaltszahlungen ein.

Unter Unterhaltszahlungen fallen z.B. regelmäßige Zahlungen für ein nicht bei Ihrem Kunden lebendes Kind.

Bei unterhaltsberechtigten Kindern außerhalb des Haushalts ist mindestens der gesetzliche Unterhaltsanspruch (in der Regel aus der "Düsseldorfer Tabelle") zu erfassen. Sofern gegenüber getrennten Partnern keine Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen, geben Sie bitte 0,00 ein.
Raten für bestehende Kredite und Leasingraten  
Verpflichtungen an anderen Immobiliendarlehen  
Bewirtschaftungskosten für weitere bestehende Immobilien
Zu den monatlichen Bewirtschaftungskosten zählen die Grundsteuer, Versicherungen für die Immobilie, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Instandhaltungsrücklagen. Die Bank berechnet hierfür in der Regel eine Pauschale von 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Bewirtschaftungskosten für das zu finanzierende Objekt
Zu den monatlichen Bewirtschaftungskosten zählen die Grundsteuer, Versicherungen für die Immobilie, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Instandhaltungsrücklagen. Die Bank berechnet hierfür in der Regel eine Pauschale von 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Andere regelmäßige Ausgaben  
  Berechnen


Über den Haushaltsrechner:
Die Basis jeder Baufinanzierung ist eine solide Haushaltsrechnung. Berechnen Sie mit diesem Onlinerechner, was Ihnen nach Abzug aller laufenden Ausgaben vom monatlichen Nettoeinkommen bleibt. Mit diesem Haushaltsrechner ermitteln Sie genau, wie viel Ihnen Ihr Haushaltsplan monatlich für Ihr Immobilienvorhaben zur Verfügung stellt.